Gebrauchsmusterrecht und Patente

Gebrauchsmusterrecht und Patente

Gebrauchsmusterrecht und Patente

Gebrauchsmuster und Patente bieten Schutzrechte für technische Erfindungen an.

Der Gebrauchsmusterschutz ermöglicht eine äußerst schnelle Schutzregistrierung einer Erfindung, wobei die Verantwortung für die Schutzfähigkeit beim Anmelder liegt. Gebrauchsmuster werden im Zuge der Anmeldung nur formell geprüft, worin der Vorteil der Erlangung des schnellen Rechtsschutzes liegt. Der materielle Bestand wird erst z.B. im Rahmen eines Verletzungsprozesses geprüft.

Patente betreffen ebenfalls technische Erfindungen, wobei eine umfassende Prüfung durch die Anmeldeämter erfolgt.

In diesem Zusammenhang bieten wir u.a. diese Leistungen an:

  • Recherchen national und international
  • Ausarbeitung von Anmeldestrategien national, international
  • Durchführung von Patent und Gebrauchsmusteranmeldungen
  • Vertretung in Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
  • Vertretung in Anmeldeverfahren vor dem  Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Vertretung in Anmeldeverfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Vertretung in Verletzungs- und Abmahnverfahren
  • Zusammenarbeit mit einem individuellem Netzwerk von Beratern auf dem internationalen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes